Gesundheitshunderter der SVS Sozialversicherung für Gewerbetreibende und Bauern holen!
Die SVS unterstützt jedes Jahr gesundheitsfördernde Aktivitäten im Bereich Körperarbeit und Entspannung - dieses Thema wird mit einem individuellen SVS-Gesundheitshunderter gefördert.
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Sie möchten gerne den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen -
und so funktioniert das:
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Vorgehensweise/Ablauf:
1) Voraussetzungen der SVS erfüllen
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2) Termine vereinbaren und Maßnahmen auswählen
Vereinbaren Sie einen Termin mit mir und gemeinsam wählen wir individuell gesundheitsfördernde Maßnahmen (aus Rubrik Leistungen)
im Wert von € 150,- aus.
Beispiele: 3 x 60 min klassische Massage um € 165,-
3 x 60 min Sportmassage um € 195,-
3 x 60 min Manuelle Lymphdrainage um € 195,- etc...
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3) gesundheitsfördernde Maßnahmen konsumieren
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4) Einreichung
Antragsformular ausfüllen und mit den Rechnungen und dem Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung bei der SVS-Landestelle einreichen.
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5) Rückerstattung von € 100,- von der SVS
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​Voraussetzung für den Kostenzuschuss des Gesundheitshunderters der SVS:
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Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert.
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Sie gehen zur Vorsorgeuntersuchung oder nehmen als Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger aktiv am Programm „Selbständig Gesund“ teil.
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Sie stellen sich selbst gesundheitsfördernde Maßnahmen im Wert von mindestens € 150,- zusammen. (Hinweis: Für eine ärztlich verordnete Maßnahme ist kein Zuschuss in Form des Gesundheitshunderters möglich).
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Die Anbieterin Massagepraxis Tanja Mikola erfüllt die SVS Qualitätskriterien für die Rubrik "ENTSPANNUNG & KÖRPERARBEIT (Mentale Gesundheit)".
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Sie reichen die Rechnungen und das Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung bei Ihrer SVS-Landesstelle ein.
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​Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.
Download Antrag für Kostenzuschuss für SVS-Gesundheitshunderter